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   BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08   

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https://dejure.org/2010,5533
BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08 (https://dejure.org/2010,5533)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2010 - VIII ZR 6/08 (https://dejure.org/2010,5533)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 6/08 (https://dejure.org/2010,5533)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 AVBGasV, § 4 Abs 2 AVBGasV, § 315 Abs 3 BGB, § 5 Abs 2 GasGVV
    Sonderkundenverträge bei Gasbezug: Voraussetzungen für die Prüfung der Billigkeit des zuvor einseitig erhöhten Preises

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 AVBGasV, § 4 Abs 2 AVBGasV, § 315 Abs 3 BGB, § 5 Abs 2 GasGVV
    Sonderkundenverträge bei Gasbezug: Voraussetzungen für die Prüfung der Billigkeit des zuvor einseitig erhöhten Preises

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer einseitig vorgenommenen Gaspreiserhöhung eines regionalen Energieversorgungsunternehmens i.R.e. Tarifkundenvertrages unter Berücksichtigung eines Leistungsbestimmungsrechtes

  • rewis.io

    Sonderkundenverträge bei Gasbezug: Voraussetzungen für die Prüfung der Billigkeit des zuvor einseitig erhöhten Preises

  • rewis.io

    Sonderkundenverträge bei Gasbezug: Voraussetzungen für die Prüfung der Billigkeit des zuvor einseitig erhöhten Preises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer einseitig vorgenommenen Gaspreiserhöhung eines regionalen Energieversorgungsunternehmens i.R.e. Tarifkundenvertrages unter Berücksichtigung eines Leistungsbestimmungsrechtes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Konkludente Preiserhöhung bei Gas-Sondervertragskunden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein gesetzliches Preisänderungsrecht eines Gasversorgungsunternehmens bei Belieferung von Sonderkunden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Preisanpassung von Energieversorgern

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzliches Preisänderungsrecht eines Gasversorgungsunternehmens bei Belieferung von Sonderkunden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzliches Preisänderungsrecht eines Gasversorgungsunternehmens bei Belieferung von Sonderkunden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.7.2010)

    Rechte von Gas-Sonderkunden bei Preiserhöhung // Einseitige Preiserhöhung nicht ohne weiteres möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein gesetzliches Preisänderungsrecht nach AVBGasV bei Belieferung von Sonderkunden

  • lto.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.07.2010)

    Preisanpassung von Energieversorgern: Nicht nur das Kleingedruckte kann unwirksam sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
    Auf eine Leistungsklage kann er schon deshalb nicht verwiesen werden, weil das Rechtsschutzziel der hier gegebenen negativen Feststellungsklage mit einer Leistungsklage nicht erreicht werden kann (BGHZ 172, 315, Tz. 10).

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Preise bis zu der streitgegenständlichen Preiserhöhung von dem Versorger nicht einseitig festgesetzt, sondern zwischen den Parteien vereinbart worden sind (BGHZ 172, 315, Tz. 28 f.; 178, 362, Tz. 15).

    Er kann deshalb nicht mehr gemäß § 315 Abs. 3 BGB auf seine Billigkeit überprüft werden (BGHZ 172, 315, Tz. 36; vgl. auch BGHZ 178, 362, Tz. 15 f.).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war die Beklagte nicht unmittelbar aufgrund des gesetzlichen Preisänderungsrechts (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, zur Veröffentlichung in BGHZ 182, 59 vorgesehen, Tz. 19, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711, zur Veröffentlichung in BGHZ 182, 41 vorgesehen, Tz. 20) gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV zur Preisänderung befugt.

    Denn bei dem Kläger handelt es sich nicht um einen Tarifkunden (§ 1 Abs. 2 AVBGasV), sondern - wie die Beklagte in der mündlichen  Verhandlung vor dem Senat klargestellt hat - um einen Sonderkunden (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 12).

    Sollte im Streitfall ein vertraglich vorbehaltenes einseitiges Preisänderungsrecht der Beklagten bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 19, 23 f. m.w.N.; vom heutigen Tage - VIII ZR 246/08, unter B I 3 a bb), weist der Senat mit Blick auf die im weiteren Verfahren vorzunehmende Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs. 3 BGB) auf Folgendes hin:.

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
    Das gilt jedoch nicht, wenn die Preise bis zu der streitgegenständlichen Preiserhöhung von dem Versorger nicht einseitig festgesetzt, sondern zwischen den Parteien vereinbart worden sind (BGHZ 172, 315, Tz. 28 f.; 178, 362, Tz. 15).

    Er kann deshalb nicht mehr gemäß § 315 Abs. 3 BGB auf seine Billigkeit überprüft werden (BGHZ 172, 315, Tz. 36; vgl. auch BGHZ 178, 362, Tz. 15 f.).

    Damit hat die Beklagte den Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Bezugskostensteigerung als Grundlage einer im Sinne von § 315 BGB billigem Ermessen entsprechenden Preiserhöhung genügt (vgl. dazu BGHZ 178, 362, Tz. 31 ff.).

  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

    Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
    Die Bestätigung ist einem Privatgutachten vergleichbar, bei dem es sich um Parteivortrag, nicht um ein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO handelt (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, WM 2009, 1957, Tz. 21 f.).

    Der Kläger muss daher nicht weiter substantiiert darlegen, warum die in der Bestätigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benannten Unterlagen nicht aussagekräftig sein sollen und welche weiteren Unterlagen er für erforderlich hielte (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2009, aaO, Tz. 23).

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
    Sollte im Streitfall ein vertraglich vorbehaltenes einseitiges Preisänderungsrecht der Beklagten bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 19, 23 f. m.w.N.; vom heutigen Tage - VIII ZR 246/08, unter B I 3 a bb), weist der Senat mit Blick auf die im weiteren Verfahren vorzunehmende Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs. 3 BGB) auf Folgendes hin:.
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war die Beklagte nicht unmittelbar aufgrund des gesetzlichen Preisänderungsrechts (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, zur Veröffentlichung in BGHZ 182, 59 vorgesehen, Tz. 19, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711, zur Veröffentlichung in BGHZ 182, 41 vorgesehen, Tz. 20) gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV zur Preisänderung befugt.
  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 59/06

    Billigkeit einer einseitigen Preisbestimmung eines Gasanbieters bei sich im

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
    Das Berufungsgericht (LG Oldenburg, RdE 2008, 63) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 71/10

    Zur Grenzen der Weitergabe eigener Bezugskostensteigerungen des Gasversorgers an

    Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Tatsachen zu überprüfen, um sich näher zu ihnen äußern zu können, und muss im Rahmen des Bestreitens auch nichts weiter substantiiert darlegen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, aaO Rn. 23; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 6/08, juris Rn. 20, und VIII ZR 327/07, RdE 2010, 384 Rn. 20).
  • BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 216/12

    Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem

    Das Berufungsgericht hat bei seiner gegenteiligen Beurteilung verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Senats eine Preiserhöhung auch deshalb der Billigkeit widersprechen kann, weil die bereits zuvor geltenden Tarife des Gasversorgers - soweit sie über den ursprünglich vereinbarten Preis (Sockelbetrag) hinausgehen - unbillig überhöht waren und der Kunde auch diese Preiserhöhungen in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB beanstandet hat (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 6/08, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 136/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    Ohne die erforderliche Substantiierung war das einfache Bestreiten der Beklagten zulässig (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, WM 2009, 1957 Rn. 23; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 6/08, juris Rn. 19 f.; und VIII ZR 327/07, RdE 2010, 384 Rn. 19 f.).
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